Standplatz für Imbiss

Standplatz für Imbiss

Bei der Auswahl des Standplatzes muss als erstes geprüft werden mit welcher Gewerbeform dieser betrieben werden kann. Hier heisst das Thema „stehendes“ oder „mobiles“ Gewerbe. Nicht alleine davon ist es auch abhängig ob es sich nach der örtlichen Bauverordnung um die sogenannte „verfahrensfreie Warenabgabe“ handelt oder ob ein Baugenehmigungsverfahren über einen Architekten eingeleitet werden muss.

Schwer zu bekommen sind Standplätze für einen Imbiss auf öffentlichen Plätzen, somit ist die optimale Lösung ein Standplatz auf einem privaten Gelände. Am besten kombiniert man das Ganze mit der Verpflegung der Mitarbeiter in der Mittagspause einer Firma.

Gern gesehen sind Foodtrucks in Gewerbegebieten, in denen es für die Mitarbeiter keine Möglichkeit  gibt sich ein Mittagessen zu kaufen. Auch haben mittelständische Unternehmen oft keine eigene Kantine somit sind Arbeitgeber auch oft dran interessiert die Verpflegung Ihrer Mitarbeiter zu subventionieren. Hier bezahlt der Arbeitgeber einen Teil der Speisen, die die Mitarbeiter verzehren. Hat sich ein Standplatz erst mal etabliert und man einen gewissen „Stammkunden-Kreis“ aufgebaut, so ist dies die beste Werbung.

Auch kann man in dem gleichen Zug Werbung für Caterings machen, denn  es ist sehr im Trend einen Foodtruck für die Gäste seiner z.B. Geburtstagsfeier bereitzustellen.

Für öffentliche Standplätze wird oft eine Sondernutzungserlaubnis mach §16 des Straßengesetzes benötigt. Dieser ist bei der jeweiligen Straßenbaubehörde zu beantragen, leider ist dies aber sehr umständlich.


Schlagworte: Standplatz, Stellplatz, Standort, Imbiss, ImbisswagenImbiss

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