AGB Catering

VORRANG

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge mit Kunden über die Belieferung von Speisen und Getränken sowie der mietweisen Überlassung von Personal, Foodtruck, Geschirr, Mobiliar und sonstiger Ausstattung, unabhängig vom Ort der Belieferung. Auftragnehmer (Caterer) im Sinne dieser AGB können die O’s Feinkost GmbH  oder die Franchise-Partner (Partner) der O’s Feinkost GmbH sein. Kunden sind dabei die Auftraggeber.  Geliefert und vermietet wird ausschließlich auf der Grundlage dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen. Abweichende Bedingungen sind nur wirksam, wenn Sie im Einzelfall ausdrücklich und schriftlich vereinbart wurden. Für Aufträge/Verträge zwischen Partnern und Kunden sind ausschließlich die betreffenden Parteien verantwortlich. Wenn nichts anderes vereinbart, kommen Aufträge zwischen Caterer und Kunde telefonisch oder per Email zustande.

PREISE, ZAHLUNGEN, ZAHLUNGSBEDINGUNGEN

Alle Preise sind freibleibend und verstehen sich, wenn nicht anders angegeben exklusive der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Sofern keine gesonderten Einzelabsprachen getroffen wurden, gelten die Preise des Angebotes bezugnehmend auf die Preisliste neuesten Datums. Eine Preiserhöhung  durch den Auftragnehmer ist berechtigt, sofern sich die dem vereinbarten Preis zugrundeliegenden Löhne und Kosten erhöhen und der Lieferung an den Kunden mehr als 4 Monate nach Abgabe des Angebotes statt findet.

Rechnungen und Vorauszahlungen sind binnen 7 Tagen ab Zugang der Rechnung ohne Abzug zahlbar. Bei Zahlungsverzug können bei Unternehmen 8% bei Verbrauchern 5% Verzugszinsen über dem Basiszinssatz (EZB) verlangt werden.

Bei Nichtzahlung / nicht fristgerechter Zahlung der Vorkasse behält sich der Auftragnehmer vor, die vereinbarte Leistung nicht zu erbringen. Der Kunde ist bei Nichterbringung der Leistung aus diesem Grund weiterhin zur Zahlung verpflichtet.

Grundsätzlich gelten die Vereinbarungen des Angebots durch den Caterer. Eine Erweiterung der Leistung ist bis zum Veranstaltungsbeginn nach Absprache und Bestätigung durch den Caterer möglich.

Für den Falls, dass die O’s Feinkost GmbH von einem Partner beauftragt wurde, Catering-Angebote in seinem Namen abzugeben, ist sie bereichtigt, verbindliche Aussagen in seinem Namen zu treffen und Zahlungen entgegenzunehmen. Sie übernimmt dabei keinerlei Haftung.  Der Catering-Vertrag kommt dabei zwischen dem betreffenden Partner und dem Kunden zustande.
 
TERMINE

Selbstverständlich bemüht sich der Caterer, alle vereinbarten Termine genauestens einzuhalten. Gelingt dies im Einzelfall nicht, räumt uns der Kunde eine Toleranz von 60 Minuten ein.

STORNIERUNG

Bei der Stornierung von bereits erteilten Aufträgen (laut Angebot oder Kostenvoranschlag) berechnen wir

90 Tage vor dem vereinbartem Liefertermin 25%,
45 Tage vor dem vereinbartem Liefertermin 50%,
14 Tage vor dem vereinbartem Liefertermin 75%,
7 Tage vor dem vereinbartem Liefertermin 90%

des Gesamtauftrages.

Bei Stornierungen am Liefertag behalten wir uns vor, bis zu 100% des Auftragswertes in Rechnung zu stellen. Stornierungen sind dem Caterer in Schriftform mitzuteilen.

RÜCKTRITT

Sofern in Schriftfom vereinbart wurde, dass der Kunde innerhalb einer bestimmten Frist kostenfrei vom Vertrag zurücktreten kann, ist der Caterer seinerseits berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, wenn Anfragen anderer Kunden zum gleichen Ausführungszeitraum vorliegen und der Kunde auf Rückfrage vom Catereer nicht auf sein Recht zum Rücktritt verzichtet.

Wird eine vereinbarte Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung nicht geleistet, so ist der Caterer zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt. Ferner ist der Caterer berechtigt, aus sachlich gerechtfertigtem Grund vom Vertrag außerordentlich zurückzutreten, beispielsweise falls Höhere Gewalt oder andere vom Caterer nicht zu vertretende Umstände die Erfüllung des Vertrags unmöglich machen; der Caterer den begründeten Anlass zu der Annahme hat, dass die Veranstaltung den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder das Ansehen vom Caterer in der Öffentlichkeit gefährden kann; der Zweck bzw. der Anlass der Veranstaltung gesetzeswidrig ist. Insofern der Caterer nicht Eigentümer einer Veranstaltungsräumlichkeit oder des eingebrachten Equipments ist, haftet der Caterer nicht für die Nichterfüllung des Vertrages, soweit diese in den Umständen der Person oder Firma des Veranstaltungsraum- oder Equipmenteigentümers begründet ist. Der Caterer behält sich vor, in diesem Fall ohne Schadensersatzpflicht vom Vertrag zurückzutreten.

EIGENTUMSVORBEHALT

Wir behalten uns unser Eigentum an allen gelieferten Waren und Transportmitteln vor.

SCHLUSSBESTIMMUNGEN

Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgmeinen Geschäftsbedingungen für Veranstaltungen unwirksam oder nichtig sein, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Im übrigen gelten die gesetzlichen Vorschriften.
Gerichtsstand ist das sachlich zuständige Gericht am Sitz des Caterers.

Stand 05/2016. Änderungen vorbehalten.